Stellungnahmen
Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Befristungsrechts im Wissenschaftsbereich
16. Juni 2026. Der Referentenentwurf für die Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes sieht unter anderem zwei grundlegende Änderungen der bisherigen Befristungspraxis im Wissenschafts-bereich vor:
- Die Einführung von Mindestvertragslaufzeiten für Erstverträge und
- den Vorrang der Qualifizierungsbefristung vor der Drittmittelbefristung.
In der Qualifizierungsphase vor der Promotion soll die Mindestvertragslaufzeit für einen Erstvertrag drei Jahre betragen. Dies soll künftig auch dann gelten, wenn die Finanzierung der Stelle aus Drittmitteln erfolgt, und insbesondere auch dann, wenn die drittmittelfinanzierte Stelle einen deutlich kürzeren Zeithorizont als drei Jahre hat.
Stellungnahme des hlb–Landesverbands Schleswig-Holstein zur Änderung des Landeshochschulgesetzes
15. April 2025. Dem hlb Schleswig-Holstein ist bewusst, dass mit der derzeit geplanten Hochschulgesetznovelle zunächst lediglich der sich aus neuerer Rechtsprechung, haushalterischer Herausforderungen und den Bedürfnissen der Hochschulen ergebende Änderungsbedarf umgesetzt werden soll, um den Hochschulen einen rechtssicheren Umgang mit veränderten Rahmenbedingungen zu ermöglichen. Dazu gehört aus Sicht des hlb Schleswig-Holstein auch die verfassungskonforme Ausgestaltung der Qualitätssicherung im Hochschulgesetz. Die verfassungsrechtlich gebotene Wissenschaftsadäquanz sollte in diesem Prozess unverzüglich hergestellt werden.
Stellungnahme des hlb–Landesverbands Schleswig-Holstein zur Änderung des Landeshochschulgesetzes
13. Mai 2021. Die Hochschulen sollten hochschulartunabhängig alphabetisch aufgezählt werden. Nur dies würde der Gleichwertigkeit der Hochschulen entsprechen. Die Hochschulart Fachhochschule sollte im Gesetz durchgängig mit „Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW)“ bezeichnet werden.
Stellungnahme zum Entwurf einer Neufassung der Lehrverpflichtungsverordnung
9. April 2021. Der Hochschullehrerbund hlb Schleswig-Holstein begrüßt es, dass die LVVO grundlegend überarbeitet und systematisch klarer gefasst wurde. Gleichwohl sehen wir verbleibende Änderungsbedarfe in wichtigen Regelungsbereichen, die hier hinsichtlich der gewichtigsten Punkte dargelegt werden, wie folgt:
