Stellungnahmen

Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Befristungsrechts im Wissenschaftsbereich

16. Juni 2026. Der Referentenentwurf für die Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes sieht unter anderem zwei grundlegende Änderungen der bisherigen Befristungspraxis im Wissenschafts-bereich vor:

  1. Die Einführung von Mindestvertragslaufzeiten für Erstverträge und
  2. den Vorrang der Qualifizierungsbefristung vor der Drittmittelbefristung.

In der Qualifizierungsphase vor der Promotion soll die Mindestvertragslaufzeit für einen Erstvertrag drei Jahre betragen. Dies soll künftig auch dann gelten, wenn die Finanzierung der Stelle aus Drittmitteln erfolgt, und insbesondere auch dann, wenn die drittmittelfinanzierte Stelle einen deutlich kürzeren Zeithorizont als drei Jahre hat. 

Erst wenn die für die jeweilige Qualifizierungsphase (vor oder nach der Promotion) vorgesehene Befristungsdauer ausgeschöpft ist, sollen künftig die Regelungen für die Drittmittelbefristung greifen können, die eine weitere Befristung zulassen, sofern die Beschäftigung im Rahmen des bewilligten Projekts erfolgt und sich an dessen Dauer orientiert. 

Stellungnahme des hlb–Landesverbands Schleswig-Holstein zur Änderung des Landeshochschulgesetzes

15. April 2025. Dem hlb Schleswig-Holstein ist bewusst, dass mit der derzeit geplanten Hochschulgesetznovelle zunächst lediglich der sich aus neuerer Rechtsprechung, haushalterischer Herausforderungen und den Bedürfnissen der Hochschulen ergebende Änderungsbedarf umgesetzt werden soll, um den Hochschulen einen rechtssicheren Umgang mit veränderten Rahmenbedingungen zu ermöglichen. Dazu gehört aus Sicht des hlb Schleswig-Holstein auch die verfassungskonforme Ausgestaltung der Qualitätssicherung im Hochschulgesetz. Die verfassungsrechtlich gebotene Wissenschaftsadäquanz sollte in diesem Prozess unverzüglich hergestellt werden.

Ein weiteres wichtiges Anliegen ist dem hlb Schleswig-Holstein ist die Einführung des eigenständigen Promotionsrechts für Hochschulen für angewandte Wissenschaften. Mittlerweile liegen Erfahrungen aus elf Bundesländern vor, wie erfolgreiche Modelle für die Stärkung der anwendungsorientierten Forschung umgesetzt werden können. Durch die weitere Entwicklung von neueren Modellen für ein eigenständiges Promotionsrecht ist klar geworden, welche un-überwindbaren Hürden mit dem in Schleswig-Holstein gewählte Modell einhergehen. Es hat sich in den zurückliegen knapp zehn Jahren dabei ein Best-Practice-Beispiel herauskristallisiert, welches nach Erprobung in anderen Bundesländern und den dort erfolgreich erfolgten Evaluierungen nun auch für unsere Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Schleswig-Holstein eingeführt werden kann. Daher fordern wir die Einführung des Promotionsmodells aus Hessen.

Stellungnahme des hlb–Landesverbands Schleswig-Holstein zur Änderung des Landeshochschulgesetzes

13. Mai 2021. Die Hochschulen sollten hochschulartunabhängig alphabetisch aufgezählt werden. Nur dies würde der Gleichwertigkeit der Hochschulen entsprechen. Die Hochschulart Fachhochschule sollte im Gesetz durchgängig mit „Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW)“ bezeichnet werden.

Die Unterscheidung der Aufgaben zwischen Universitäten einerseits und HAW andererseits entspricht lange nicht mehr dem erreichten Stand der HAW. Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Beschluss aus dem Jahr 2010 (Beschluss vom 13. April 2010, Az. 1 BvR 216/07) festgestellt, dass sich Professorinnen und Professoren an Fachhochschulen, denen die eigenständige Vertretung eines wissenschaftlichen Faches in Forschung und Lehre übertragen worden ist, auf die Freiheit von Wissenschaft, Lehre und Forschung (Artikel 5 Absatz 3 GG) berufen können.

Stellungnahme zum Entwurf einer Neufassung der Lehrverpflichtungsverordnung

9. April 2021. Der Hochschullehrerbund hlb Schleswig-Holstein begrüßt es, dass die LVVO grundlegend überarbeitet und systematisch klarer gefasst wurde. Gleichwohl sehen wir verbleibende Änderungsbedarfe in wichtigen Regelungsbereichen, die hier hinsichtlich der gewichtigsten Punkte dargelegt werden, wie folgt: